Geltend machen
Überstunden aus 1/2012
Statistiken
Mit Debelias dokumentierte Überstunden
| Woche | 105 | Monat | 410 | Jahr | 4661 |
| Gesamt | 324214 |
F:Kann ich mit debelias auch rückwirkend dokumentieren?
A:Ja! Sie können bis zum 01.01.1970 rückwirkend dokumentieren ;-)
F:Ich habe als wissenschaftlicher Angestellter eine Stelle in der Forschung. Die Verwaltung verweigert mir aber meine Überstunden mit dem Argument, das nur Überstunden in der Krankenversorgung ausbezahlt werden. Stimmt das?
A:Nein! In der Regel haben die KollegInnen an den Unis Landesverträge. Überstunden werden beim Land nach den allgemeinen Richtlinien (=Erfordernisnachweis) vergütet. Allgemeine Richtlinien stehen im § 17 Abs.5 BAT: „ Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Arbeitsbefreiung auszugleichen; die Arbeitsbefreiung ist möglichst bis zum Ende des nächsten Kalendermonats, spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ableistung der Überstunden zu erteilen. Für die Zeit, in der Überstunden ausgeglichen werden, werden die Vergütung (§ 26) und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen fortgezahlt. Im übrigen wird für die ausgeglichenen Überstunden nach Ablauf des Ausgleichszeitraumes lediglich der Zeitzuschlag für Überstunden (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a) gezahlt. Für jede nicht ausgeglichene Überstunde wird die Überstundenvergütung (§ 35 Abs. 3 Unterabs. 2) gezahlt.“ Dies gilt nach der Definition einer Überstunde nicht nur für die Krankenversorgung, sondern auch in Forschung und Lehre.
F:Kann mir mein Chef verbieten Überstunden zu dokumentieren?
A:Nein! Wenn Sie Überstunden machen, müssen Sie diese aufzeichnen. Im §16 des ArbZG steht es geschrieben: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
F:Ich habe Überstunden dokumentiert, die nicht bezahlt worden sind, da diese nicht angeordnet waren. Was kann ich tun?
A:Wir unterscheiden angeordnete Überstunden (sog. gelegentliche ÜS) und nicht-aufschiebbare Überstunden. Bei den letzteren handelt es sich um Überstunden, die sich aus der Situation heraus ergeben und keinen Aufschub dulden. Hier können wir nicht warten, bis der Chef diese anordnet. Beispiele sind Patientenversorgung, Aufklärungsgespräche für einen notwendigen Eingriff, Angehörigengespräche, Totenscheine, Verlegungsberichte bei Notfallverlegungen, Arzt-begleiteter Transport, Patientenaufnahme usw. Haben Sie solche ÜS dokumentiert und verweigert man Ihnen die Auszahlung weil diese nicht angeordnet waren, dann legen Sie Einspruch ein und verweisen auf den §14 des ArbZG (Hier im Downlaodbereich erhältlich). Schreiben Sie zukünftig auf Ihren Überstundenzettel "Notwendige nicht-aufschiebbare Überstunden" und listen Sie dann Ihre Tätigkeit auf. Weitere Infos hier im Bereich "Dokumentation).
F:Was muss mein Chef am Monatsende unterschreiben?
A:Ihr Chef (oder verantwortlicher Oberarzt) unterschreibt Ihren hauseigene Stundennachweis, in dem Sie auch Ihre notwendigen und gelegentlichen Überstunden dokumentieren. Ferner muss der Chef Ihre persönliche Aufzeichung (oder Ihren Ausdruck aus der debelias-Datenbank) der von ihm angeordnetetn (=gelegentlichen)Überstunden unterschreiben. Es besteht formal kein Grund, dem Chef Ihre Aufzeichung der notwendigen Überstunden zur Unterschrift vorzulegen. Diese Aufzeichung wird nur bei Ihrer Verwaltung benötigt und ist dort entsprechend 2 Jahre lang aufzuheben.
F: Der Chef verweigert die Unterschrift unter meinen monatlichen Stundennachweis. Was kann ich tun?
A:Machen Sie einen Vermerk für die Verwaltung, dass die Unterschrift verweigert wurde, sie aber notwendige Überstunden, wie in Ihrer Aufzeichung dokumentert, gemacht haben und warten Sie auf eine Reaktion. Ggf. setzten Sie sich mit Ihrem Personalrat in Verbindung.
F: Ich habe in einem Monat Überstunden gemacht. Kann ich im selben Monat diese Überstunden in Freizeit ausgleiche?
A: Nein, da Sie in diesem Monat Ihren dienstplanmäßigen Verpflichtungen nachkommen müssen. Die Freizeit kann erst in den nächsten drei Monaten genommen werden und muss auch in Ihrem Dienstplan als Freizeitausgleich erscheinen. debelias übernimmt dieses Freizeitmanagement für Sie.
F:Mein Chef bat mich, eine Literaturrecherche für ihn zu machen. Ist das eine Überstunde?
A:Wenn diese Recherche oder andere angeordnete Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeit erledigt werden müssen, dann sind das angeordnete (=gelegentliche) Überstunden. Diese dürfen nur 6 mal im Monat angeordnet werden und zwar jedesmal nur soviel wie es die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden zuläßt. Arbeiten Sie 8 Stunden mit einer volen Stelle, sind das jedes mal 2 Stunden, also 6*2 = 12 Stunden im Monat. Wird die Recherche jedoch dringend benötigt, da Ihr Chef am nächsten Tag einen Vortrag zu halten hat, kann diese Überstunde auch notwendig werden und mehr als 2 Stunden (bei ganzer Stelle) betragen.
F:Ich habe noch eine Frage, die hier nicht beantowrtet wird. Wen kann ich ansprechen?
A:Wenn Sie Mitglied im Marburger Bund sind, dann wenden Sie sich an diesen oder schicken Sie uns eine E-Mail, auch wir können Ihre Frage beantworten.