Geltend machen

Überstunden aus 1/2012

Statistiken

Mit Debelias dokumentierte Überstunden

Woche105
Monat410
Jahr4661
Gesamt324214

bitte den hinweis beachten

Um den stattgehabten Warnungen der Verwaltungen entgegen zu wirken, möchten wir Sie bitten, das Folgende zu beachten:

Auch wir sind an das Rechtsberatergesetz gebunden und so weisen wir darauf hin, dass die Beratung bei debelias nicht als Bestandteil einer witschaftlichen Betätigung erfolgt, sondern nur gelegentlich als Gefälligkeit.

Erläuterung hierzu:
"Ordnungswidrig handelt, wer fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die ... erforderliche Erlaubnis zu besitzen,...".

Haben Sie also die Frage, mit welchen juristischen Mitteln Sie die Auszahlung Ihrer Überstunden einfordern können, so ist das eine Rechtsangelegenheit, die für das debelias-Team eine fremde, nicht eigene, Angelegeneheit ist. Da wir keine Juristen sind, liegt auch keine Erlaubnis vor, derartige Fragen zu beantworten.

Diese Rechtsangelegenheit wird aber bei Beantwortung der formulierten Frage "besorgt". Die Besorgung einer Rechtsangelegenheit ist "jede Tätigkeit, durch die eine fremde Rechtsangelegenheit unmittelbar gefördert wird". Wenn eine konkrete Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer bestimmten Handlung konkret beantwortet wird, sind diese Voraussetzungen gegeben.

Allerdings handeln wir bei der Beantwortung solcher Fragen nicht "geschäftsmäßig".

Nach dem  Bayerischen ObLG bedeutet "geschäftsmäßiges Handeln" im Sinne der Vorschrift Handeln in der Absicht, "die Besorgung in gleicher Weise zu wiederholen und sie zu einem wiederkehrenden Bestandteil" der "wirtschaftlichen Betätigung zu machen".

Nach Düsseldorfer OLG ist zur Bejahung der Geschäftsmäßigkeit notwendig, dass die Tätigkeit "nicht lediglich aus besonderen Gründen als "Gefälligkeit oder bei Gelegenheit" ausgeübt wird.

Es ist zwar durchaus davon auszugehen, dass wir die Absicht haben, im Rahmen von Beantwortung Ihrer Anfragen auch künftig über konkrete Rechtsfälle unsere  Meinung zu äußern. Dies ist jedoch kein Anhalt dafür, dass wir dies zu einem wiederkehrenden Bestandteil unserer wirtschaftlichen Betätigung machen wollen. Vielmehr erfolgt dies nur bei Gelegenheit als Gefälligkeit.